Welche Behördengänge sind nötig?

Als Handelsvertreter/-in bist du selbstständige/-r Unternehmer/-in. Deshalb musst du ein Gewerbe anmelden. Entweder als Einzelunternehmer/-in oder – falls es mehrere Unternehmensbeteiligte geben soll – als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

In beiden Fällen sind folgende Behördengänge nötig:

  • Gewerbeanmeldung
    Dein Gewerbe meldest du bei dem für dich zuständigen Gewerbeamt an, das du hier ermitteln kannst. Das Gewerbeamt informiert dann ohne dein weiteres Zutun folgende Behörden: das Finanzamt, die zuständige Berufsgenossenschaft und die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK). Wenn du ganz sicher gehen möchtest, hake am besten selbst nochmal nach, ob auch wirklich alle Genannten eine Information erhalten haben.
     
  • Finanzamt
    Normalerweise schickt dir das Finanzamt nach einer Gewerbeanmeldung von alleine die nötigen Unterlagen zu, wie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Darüber kannst du auch deine Steuernummer beantragen, die wir benötigen, um deine Provisionen auszahlen zu können.
     
  • Arbeitsamt
    Sofern du in deinem Unternehmen Angestellte einstellen möchtst, musst du nach der Gewerbeanmeldung eine Betriebsnummer beim Arbeitsamt beantragen, mit der du deine Angestellten sowohl bei der Sozialversicherung als auch bei der Krankenkasse anmeldest.
  • Industrie- und Handelskammer
    Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, musst du Mitglied in der für dich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) sein.
     
  • Krankenkasse
    Falls du Angestellte beschäftigst, sind diese bei der jeweiligen Krankenkasse anzumelden. Dazu gehören auch Ehegatten, mit denen du einen Arbeitsvertrag eingehst.
     
  • Berufsgenossenschaft
    Innerhalb einer Woche nach der Gewerbeanmeldung musst du die zuständige Berufsgenossenschaft informieren – und zwar unabhängig davon, um welche Art von Unternehmen es sich handelt und ob Mitarbeiter/-innen angestellt werden oder nicht.

    Bitte beachte, dass für dich als Existenzgründer/-in immer nur eine Berufsgenossenschaft zuständig ist, auch wenn du in verschiedenen Branchen tätig werden möchtest. Falls du unsicher bist, welche Berufsgenossenschaft du informieren musst, kannst du das bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Telefonnummer 0800 / 6050404 erfragen.

Werde ich als Existenzgründer/-in finanziell unterstützt?

Falls du für deine Existenzgründung Kapital benötigst, kannst du über das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eine Beratung zum Thema Förderung in Anspruch nehmen.

Informationen zu den Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) findest du unter diesem Link. Auch der Kreditberater deiner Bank wird dir gerne Auskunft geben.

Falls du derzeit arbeitslos bist, kannst du deine Unternehmensgründung unter gewissen Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit bezuschussen lassen. Hier erfahrst du mehr darüber.

Was ist mit den Steuern?

Natürlich fallen in deinem Gewerbebetrieb Steuern an, die du abführen musst. Im Prinzip kannst du dich auch selbst um diese Angelegenheiten kümmern, wir empfehlen dir jedoch dringend, dir Rat und Unterstützung bei einem Steuerberater zu holen.

Erstgespräche bieten Steuerberater oft kostenlos an. Erkundige dich am besten vorab über mögliche Gebühren. Im Gegenzug darfst du nicht erwarten, dass in diesem Erstgespräch all deine Fragen beantwortet werden. Es geht dabei eher darum, sich kennenzulernen und abzuklären, ob eine Zusammenarbeit eingegangen werden soll oder nicht.

Sofern du dich dazu entscheidest, einen Steuerberater zu beauftragen, wird er dir künftig alle Fragen beantworten, die du im Zusammenhang mit deinem Unternehmen in steuerlicher oder betriebswirtschaftlicher Hinsicht hast. Dazu gehört beispielsweise welche Steuern berücksichtigt werden müssen, wie die Buchführung ganz konkret umgesetzt werden soll, was von der Steuer abgesetzt werden kann und vieles mehr.

Falls du noch unsicher bist, ob du einem Steuerberater ein Mandat erteilen sollst oder nicht, empfehlen wir dir, im Rahmen der kostenlosen Gründerberatung der IHK steuerliche Fragen anzusprechen.

Wie regle ich Altersversorgung und Versicherungen?

Rentenversicherung
Handelsvertreter/-innen sind weiterhin rentenversicherungspflichtig, wenn sie auf Dauer und im Wesentlichen lediglich für einen Auftraggeber tätig sind. Das kann vor allem dann der Fall sein, wenn mindestens 5/6 der Gesamteinnahmen von einem einzigen Auftraggeber stammen.

Krankenversicherung
Für hauptberuflich Selbstständige besteht keine Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Stattdessen kannst du selbst entscheiden, ob du in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder in eine private Krankenversicherung eintreten möchtest. Die private Krankenversicherung hat den Vorteil, dass die Beiträge nicht von deinem Einkommen abhängen. Das kann dazu führen, dass du als Selbstständige/-r bessere Leistungen für weniger Geld erhältst. Einige private Krankenkassen bieten sogar eine Beitragsrückerstattung an, wenn du Leistungen nicht in Anspruch nimmst.

Krankentagegeld
Als Selbstständige/-r erhältst du im Falle einer Krankheit keine Lohnfortzahlung. Das kann vor allem bei längeren Ausfallzeiten ein Problem werden. Hier kann eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein, die du oft im Rahmen einer privaten Krankenversicherung abschließen kannst.

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