Ihr risikoloser Einstieg in die Selbstständigkeit
Für den Einstieg in die Selbstständigkeit sind bei einer Tätigkeit für den Städte-Verlag im Prinzip keine Investitionen nötig. So können Sie vergleichsweise risikolos Ihr Verkaufstalent testen und ausbauen. Das Einzige, was Sie wirklich benötigen, ist ein Pkw samt Führerschein.
Welche Behördengänge sind nötig?
Als Handelsvertreter/-in sind Sie selbstständige/r Unternehmer/-in. Deshalb müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Entweder als Einzelunternehmer/-in oder – falls es mehrere Unternehmensbeteiligte geben soll – als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
In beiden Fällen sind folgende Behördengänge nötig:
- Gewerbeanmeldung
Ihr Gewerbe melden Sie bei dem für Sie zuständigen Gewerbeamt an, das Sie hier ermitteln können. Das Gewerbeamt informiert dann ohne Ihr weiteres Zutun folgende Behörden: das Finanzamt, die zuständige Berufsgenossenschaft und die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK). Wenn Sie ganz sicher gehen möchten, haken Sie selbst nochmal nach, ob auch wirklich alle Genannten eine Information erhalten haben.
- Finanzamt
Normalerweise schickt Ihnen das Finanzamt nach einer Gewerbeanmeldung von alleine die nötigen Unterlagen zu, wie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Darüber können Sie auch Ihre Steuernummer beantragen, die wir benötigen, um Ihre Provisionen auszahlen zu können.
- Arbeitsamt
Sofern Sie in Ihrem Unternehmen Angestellte einstellen möchten, müssen Sie nach der Gewerbeanmeldung eine Betriebsnummer beim Arbeitsamt beantragen, mit der Sie Ihre Angestellten sowohl bei der Sozialversicherung als auch bei der Krankenkasse anmelden.
- Industrie- und Handelskammer
Wenn Sie ein Gewerbe angemeldet haben, müssen Sie Mitglied in der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) sein.
- Krankenkasse
Falls Sie Angestellte beschäftigen, sind diese bei der jeweiligen Krankenkasse anzumelden. Dazu gehören auch Ehegatten, mit denen Sie einen Arbeitsvertrag eingehen.
- Berufsgenossenschaft
Innerhalb einer Woche nach der Gewerbeanmeldung müssen Sie die zuständige Berufsgenossenschaft informieren – und zwar unabhängig davon, um welche Art von Unternehmen es sich handelt und ob Mitarbeiter/-innen angestellt werden oder nicht.
Bitte beachten Sie dabei, dass für Sie als Existenzgründer/-in immer nur eine Berufsgenossenschaft zuständig ist, auch wenn Sie in verschiedenen Branchen tätig werden möchten. Falls Sie unsicher sind, welche Berufsgenossenschaft Sie informieren müssen, können Sie das bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Telefonnummer 0800 / 6050404 erfragen.
Werde ich als Existenzgründer/-in finanziell unterstützt?
Falls Sie für Ihre Existenzgründung Kapital benötigen, können Sie über das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eine Beratung zum Thema Förderung in Anspruch nehmen.
Informationen zu den Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finden Sie unter diesem Link. Auch der Kreditberater Ihrer Bank wird Ihnen gerne Auskunft geben.
Sofern Sie derzeit arbeitslos sind, können Sie Ihre Unternehmensgründung unter gewissen Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit bezuschussen lassen. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Was ist mit den Steuern?
Natürlich fallen in Ihrem Gewerbebetrieb Steuern an, die Sie abführen müssen. Im Prinzip können Sie sich auch selbst um diese Angelegenheiten kümmern, wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, sich Rat und Unterstützung bei einem Steuerberater zu holen.
Erstgespräche bieten Steuerberater oft kostenlos an. Erkundigen Sie sich am besten vorab über mögliche Gebühren. Im Gegenzug dürfen Sie nicht erwarten, dass in diesem Erstgespräch all Ihre Fragen beantwortet werden. Es geht dabei eher darum, sich kennenzulernen und abzuklären, ob eine Zusammenarbeit eingegangen werden soll oder nicht.
Sofern Sie sich dazu entschließen, einen Steuerberater zu beauftragen, wird er Ihnen künftig alle Fragen beantworten, die Sie im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen in steuerlicher oder betriebswirtschaftlicher Hinsicht haben. Dazu gehört beispielsweise welche Steuern berücksichtigt werden müssen, wie die Buchführung ganz konkret umgesetzt werden soll, was von der Steuer abgesetzt werden kann und vieles mehr.
Falls Sie noch unsicher sind, ob Sie einem Steuerberater ein Mandat erteilen sollen oder nicht, empfehlen wir Ihnen, im Rahmen der kostenlosen Gründerberatung der IHK steuerliche Fragen anzusprechen.
Wie regle ich Altersversorgung und Versicherungen?
- Rentenversicherung
Handelsvertreter sind weiterhin rentenversicherungspflichtig, wenn Sie auf Dauer und im Wesentlichen lediglich für einen Auftraggeber tätig sind. Das kann vor allem dann der Fall sein, wenn mindestens 5/6 Ihrer Gesamteinnahmen von einem einzigen Auftraggeber stammen.
- Krankenversicherung
Für hauptberuflich Selbstständige besteht keine Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Stattdessen können Sie selbst entscheiden, ob Sie in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder in eine private Krankenversicherung eintreten möchten. Die private Krankenversicherung hat den Vorteil, dass die Beiträge nicht von Ihrem Einkommen abhängen. Das kann dazu führen, dass Sie als Selbstständiger bessere Leistungen für weniger Geld erhalten. Einige private Krankenkassen bieten sogar eine Beitragsrückerstattung an, wenn Sie Leistungen nicht in Anspruch nehmen.
- Krankentagegeld
Als Selbstständiger erhalten Sie im Falle einer Krankheit keine Lohnfortzahlung. Das kann vor allem bei längeren Ausfallzeiten ein Problem werden. Hier kann eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein, die Sie oft im Rahmen einer privaten Krankenversicherung abschließen können.
Weitere Informationen zu den Themen Versicherungen für Selbstständige finden Sie auf den Existenzgründer-Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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